Bad Aibling (bairisch Oabling) ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim mit Moorheilbädern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.164 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83043
Vorwahl
08061
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adlfurt, Ellmosen, Harthausen, Heimathsberg, Holzhausen, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Oberadlfurt, Pullach, Thalacker, Thrham, Unterheufeld, Westerham, Willing, Willingerau, Wilpasing, Zell, Adlfurt, Ellmosen, Harthausen, Heimathsberg, Holzhausen, Markfeld, Mietraching, Mitterham, Oberadlfurt, Pullach, Thalacker, Thürham, Unterheufeld, Westerham, Willing, Willingerau, Wilpasing, Zell
Gemeinde Bad Aibling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Aibling in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich allgemein auf die Verfahren und Vorschriften für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB), ohne spezifische lokale Ereignisse oder Entwicklungen in Bad Aibling zu erwähnen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.